Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

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Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein, für die Kosten für eine rechtliche Beratung, außergerichtliche Tätigkeit oder eines eventuell durchzuführenden Prozesses aufzukommen, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.

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Zum einen können Sie für die entstehenden Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Einen diesbezüglichen Berechtigungsschein können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht mit dem Beratungshilfeantrag beantragen.

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Zum anderen können Sie für ein gegebenenfalls durchzuführendes Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Hierzu ist ein vollständig ausgefüllter PKH Vordruck Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig.

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Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern auch telefonisch zur Verfügung.

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